Aktuelle Unterrichtsregelung ab dem 3. Mai

Das neu verabschiedete Bundesgesetz verbietet Präsenzunterricht, wenn der örtliche Inzidenzwert über 165 steigt.

Davon ausgenommen sind nur Abschlussklassen. Damit wird die Beschulung abhängig gemacht von der Entwicklung des Infektionsgeschehens in der Stadt bzw. im Kreis. Wir sind gehalten, uns an den durch die Kommune angegebenen Werten zu orientieren. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie hier.

Solange der Inzidenzwert für Dortmund über 165 liegt, werden wir mit dem aktuellen Beschulungsmodell fortfahren müssen. Sobald Änderungen vorzunehmen sind, werden Sie von uns informiert.

Schülerinnen und Schüler erhalten, wie gewohnt, detailliertere Informationen über die Lernplattform iServ.

Prüfungen sind kein Unterricht im Sinne des Bundesgesetzes und finden in vollem Umfang statt.

Bitte beachten Sie unsere, sowie die Empfehlungen der Kammern und ihrer Prüfungsausschüsse zur Durchführung eines Tests vor der Prüfung.